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Heft 09/10/2005
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  Rechtsprechung in Leitsätzen  - Mitt. 2005, 464 - 
 
 
 MarkenG § 3 Abs. 3  ; PatKostG § 6 — Unzureichende Klassengebühren
 

1.  Eine Auslegung des § 36 Abs. 3 MarkenG, wonach die seitens des Anmelders zu treffende Bestimmung der von den — nicht ausreichenden — Gebühren abgedeckten Waren- oder Dienstleistungsklassen innerhalb der gesetzlichen Frist des § 6 Abs. 1 Satz 2 PatKostG und nicht innerhalb einer vom Patentamt bestimmten Frist i.S.v. § 36 Abs. 3 Satz 1 MarkenG zu erfolgen hat, begegnet Zweifeln.

2.  Die Bestimmung der gemäß § 36 Abs. 3 Satz 1 MarkenG für das weitere Verfahren maßgeblichen Waren- oder Dienstleistungsklassen durch den Anmelder muß nicht ausdrücklich unter Hinweis auf eine — als solche erkannte — unzureichende Gebührenzahlung erfolgen. Vielmehr kann auf einen entsprechenden Willen des Anmelders auch aus dem Gesamtzusammenhang der von ihm abgegebenen Erklärungen, insbesondere den von ihm eingereichten Anmeldungsunterlagen, geschlossen werden. (Amtliche Leitsätze)

 
 BPatG, Beschl. vom 22. Februar 2005 — 24 W (pat) 120/04 — Rechtsbeschwerde nicht zugelassen;
 


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