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Heft 07/08/2010
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Aufsätze

 Peter Kather/Uwe Fitzner
Der Patentinhaber, der Besichtigte, der Gutachter und sein Gutachten  [2.-- € ]
Der vorliegende Beitrag behandelt die in der Praxis auftretenden Fragen bei der Durchführung des Besichtigungsverfahrens mit Hilfe eines Gutachters. Einleitung Der Besichtigungsanspruch nach der Praxis des Landgerichts Düsseldorf Grad der Verletzungswahrscheinlichkeit Struktur des Verfahrens Umfang der Besichtigung Geheimnisschutz für den potentiellen Verletzer Antragsschriftsatz und Antragsfassung Sachliche und örtliche Zuständigkeit der Gerichte Die Rolle des Gutachters Die Rolle des Gerichtsvollziehers Die Rolle der Polizei Sicherheitsleistung Besondere Fragen bei urheberrechtlichem Softwareschutz Risikobewertung Vorbereitung der Besichtigung Durchführung der Besichtigung Verhalten der Beteiligten während der Besichtigung Das Gutachten Schlussbemerkung
07/08/2010
S.325
 Heribert Münsterer
Fallstricke und andere Besonderheiten der US-Patentpraxis aus deutscher Sicht [2.-- € ]
Es wird auf einige der wesentlichen Unterschiede zwischen der Patentpraxis in Deutschland und den USA eingegangen, insbesondere bezüglich Stand der Technik, Informationspflicht gegenüber dem Patentamt, materielle Anforderungen an die Patentanmeldung, Verfahren nach der Patenterteilung und Patentverletzung.
07/08/2010
S.332
 Uwe Dreiss
Ausbildung und Qualifikation, mehr als eine Kostenfrage [2.-- € ]
Der 4. Senat des BPatG hatte zu entscheiden, ob neben der Vertretung durch einen beim BGH zugelassenen RA zur Koordinierung des Nichtigkeitsverfahrens mit dem parallelen Verletzungsverfahren die Mitwirkung eines weiteren RA notwendig war (91 Abs. 2 ZPO). Im Hinblick auf eine eventuelle analoge Anwendung von § 143 Abs. 3 PatG erörtert der Senat die Ausbildung und Qualifikation der Patentanwälte. Diese wird vom Verfasser dargestellt.
07/08/2010
S.340
 Nassim Kiani /Harald Springorum /Tobias Schmitz
Aktuelles aus dem Bereich der ‚Patent Litigation’ [2.-- € ]
In Fortsetzung einer seit dem Jahre 2005 erscheinenden Reihe möchten die Autoren auch weiterhin einen regelmäßigen halbjährlichen Überblick über aktuelle Entwicklungen im Bereich der ‚Patent Litigation’, also der Patentverletzungs- und Patentnichtigkeitsprozesse, geben. Darüber hinaus werden aber auch solche Entscheidungen – etwa aus Einspruchsbeschwerdeverfahren – angeführt, die zwar selbst nicht unmittelbar diesem Gebiet entstammen, gleichwohl aber im Hinblick hierauf, insbesondere in prozessualer Hinsicht bedeutsame Fragen betreffen. Die Autoren nehmen dabei insbesondere Bezug auf die neueste Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs, des Bundespatentgerichts sowie einzelner Oberlandesgerichte und Landgerichte. Aus aktuellem Anlass befasst sich der nachfolgende Beitrag auch mit der kürzlich ergangenen Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer des EPA zu computerimplementierten Erfindungen, die insbesondere im Zusammenhang mit ähnlichen Entwicklungen auf nationaler Ebene für den Bereich der ‚Patent Litigation’ vor allem unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit von Bedeutung ist .
07/08/2010
S.341
 Bernd Fabry /Frank Fischer
(Bio-)Piraten der Karibik [2.-- € ]
Unter Biopiraterie versteht man den unautorisierten Zugriff auf indigenes Wissen und genetisches Material vorwiegend karibischer und afrikanischer Staaten, mit dem Ziel, daraus neue Produkte mit höchster Wertschöpfung zu entwickeln, ohne dabei die nationalen Körperschaften oder Gruppen, in deren Besitz sich diese Informationen und Rohstoffe befinden, an dem wirtschaftlichen Erfolg partizipieren zu lassen. Obschon die UN mit der Rio-Konvention aus dem Jahr 1992 einen ersten Schritt in Richtung einer Regulierung getan hat, stehen nachhaltige Ergebnisse noch aus. Der vorliegende Beitrag überprüft die patentrechtlichen Implikationen für den Schutz von Erfindungen, die wenigstens teilweise auf indigenem Know-how bzw. proprietären genetischen Ressourcen beruhen, im Lichte des EPÜ und der Biodiversitätsrichtlinie. Des Weiteren wird am Beispiel Brasiliens aufgezeigt, wie ein tropisches Schwellenland versucht, Biopiraten das Handwerk zu legen.
07/08/2010
S.346
 Thomas Hoeren
Überblick über die Informationspflichten von Anbietern im Internet [2.-- € ]
„Gewollt, aber nicht gekonnt” – so könnte der Titel dieses Beitrags ebenfalls lauten. Denn wenn es um Hinweis- und Informationspflichten geht, zucken viele Anbieter, die ihre Waren oder Dienstleistungen im Internet feilbieten, mit den Schultern. Sie sehen sich einer Masse von Vorschriften gegenüber, die ihnen dermaßen komplexe Hinweise auferlegen, dass sie diese Pflichten kaum erfüllen können. Zwar haben der europäische wie auch der deutsche Gesetzgeber die vielfältigen Gefahren, die der Handel im Internet für die Beteiligten bereithält, erkannt; die Umsetzung des begrüßenswerten Nutzer- und Verbraucherschutzes lässt jedoch oft jede Alltagstauglichkeit vermissen. Der folgende Beitrag soll einen Überblick über die wichtigsten, sich teilweise überschneidenden und wiederholenden Pflichten für Online-Anbieter geben. Rechtliche Grundlagen dafür sind vor allem das Telemediengesetz (TMG), das maßgeblich im BGB geregelte Fernabsatzrecht, die Preisangabenverordnung (PAngV), handelsrechtliche Vorschriften sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
07/08/2010
S.351
 Ortwin Hellebrand
Die Unfassbarkeit des Werts einer Diensterfindung nach dem erfassbaren betrieblichen Nutzen [2.-- € ]
Weil die Erfindungswertermittlung nach dem erfassbaren betrieblichen Nutzen gemäß Nr. 12 RL auf große praktische Schwierigkeiten stößt, wird der Erfindungswert durchwegs nach einem Vorschlag des GRUR-Fachausschusses von 1957 gemäß Nr. 13 RL geschätzt. Von dem durch die Erfindung bewirkten Bruttonutzen sind danach 1/8 bis 1/3, in der Regel 1/5, des Bruttonutzens, als Erfindungswert anzusetzen, wobei der Abzug von 7/8 bis 2/3, in der Regel 4/5, nur die kalkulatorischen Kosten einschließlich des kalkulatorischen Unternehmerlohnes abdeckt. Dieser Schätzansatz betrachtet den so ermittelten Erfindungswert einerseits als Unternehmensgewinn, andererseits als allein kausal durch die Erfindung erzielt. Beides entspricht nicht der betriebswirtschaftlichen Realität. Da sich jede Einsparung bei der Erzeugung eines Umsatz erzielenden Produkts letztlich durch den Umsatz realisieren muß, müssen noch weitere Kosten, die nicht in dem Abzug für die kalkulatorischen Kosten enthalten sind und die zur Umsatzerzielung aufgewendet werden müssen, wie Marketingkosten und Kosten gewerblichen Rechtsschutzes, berücksichtigt werden, sowie ferner ein positives Betriebsergebnis. Ein Vergleich des mittels des betriebswirtschaftlichen Umsatzkostenverfahrens ermittelten Erfindungswertes einer Einsparung mit dem Erfindungswert nach dem GRUR-Schätzansatz zeigt eine deutliche Tendenz, dass letzterer den ersteren zunehmend übersteigt, sofern die Herstellungskosten in den heute realen Bereichen von mehr als 62,5 % des Umsatzes und die weiteren Kosten plus Betriebsergebnis 8 % und mehr des Umsatzes betragen. Es wird daher eine Korrektur eines nach dem GRUR-Schätzansatz ermittelten Erfindungswerts vorgeschlagen durch Ermittlung einer marktüblichen Lizenzgebühr am Umsatz des Endprodukts, bei dessen Herstellung die Einsparung erzielt wurde, und durch Begrenzung des Erfindungswerts nach dem GRUR-Schätzansatz auf das 1,5-Fache der marktüblichen Lizenzgebühr. Desgleichen wird eine Korrektur der Nutzensstaffel vorgeschlagen, die als Verkleinerungsmaßstab zur Anwendung der Umsatzstaffel nach Nr. 11 RL nicht, wie in einem Einigungsvorschlag aus dem Jahr 1961 von der Schiedsstelle vorgeschlagen, 20 % ansetzt, sondern das Verhältnis der Einsparung zum Umsatz mit dem Endprodukt, bei dessen Herstellung die Einsparung gemacht wurde. Denn für die Frage, ob eine Abstaffelung des Lizenzsatzes angemessen ist oder nicht, ist nach dem allgemein anerkannten Kriterium der sogenannten Kausalitätsverschiebung nicht die Höhe des Lizenzsatzes entscheidend, sondern die Höhe des Umsatzes als Maß für die besonderen Anstrengungen des Unternehmens, seien es hohe Produktzahlen, die einen besonderen Ruf des Unternehmens, aufwendiges Marketing, Vertriebssysteme usw. erfordern, seien es hochwertige Produkte, welche aufwendigen technischen Support und Kundendienst, Garantieleistungen, usw. erfordern.
07/08/2010
S.362
 Thomas Canty /Erik Swanson
Aktuelles aus den USA [2.-- € ]
In this month's column, we discuss several new initiatives taken by the U.S. Patent and Trademark Office („USPTO”) to improve quality and efficiency. In addition, we comment on the recent decision by the Court of Appeals for the Federal Circuit („CAFC”) to vacate their recent decision in Therasense, and to rehear it en banc. The upcoming en banc decision promises a thorough review of the current law on inequitable conduct, and perhaps a substantial revision.
07/08/2010
S.371
 Kurt Bartenbach /Ingo Jung /Soenke Fock
Aktuelles aus dem Wettbewerbsrecht [2.-- € ]
Der nachfolgende Beitrag setzt die Reihe „Aktuelle Rechtsprechung und Entwicklungen im Wettbewerbsrecht” fort. Im Mittelpunkt stehen neuere Entscheidungen zum Schadensersatzrecht.
07/08/2010
S.373

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